Was erfordert der Begriff des "eine Anzeige machen" zur Erfüllung des Thatbestandes falscher Anschuldigung? Inwieweit können insbesondere verantwortliche Auslassungen polizeilich oder gerichtlich vernommener Beschuldigter zur Herstellung des Thatbestandsmerkmales einer "Anzeige" rechtlich geeignet sein?
1. Wird zur Anwendung des §. 221 St.G.B.'s im Falle des Verlassens in hilfloser Lage eine unmittelbar auf gesetzlicher Vorschrift beruhende Verpflichtung zur Obhut oder Fürsorge erfordert, oder genügt eine durch Vertrag übernommene Pflicht?
2. Ist in dem bezeichneten Falle die Strafbarkeit ausgeschlossen, wenn der Hilflose sich gegen die weitere Fürsorge ablehnend verhält?
Inwiefern enthält die Zurücknahme der Privatklage zugleich eine Zurücknahme des Strafantrages und eine Beschränkung des Rechtes der Staatsanwaltschaft, in das Privatklageverfahren einzutreten oder eine neue öffentliche Klage zu erheben?
1. Liegt das Begriffsmerkmal des Einsperrens aus §. 239 St.G.B.'s auch dann vor, wenn der Eingesperrte sich ohne besondere Beschwerlichkeiten befreien kann?
2. Kann die Notwehr gegen einen rechtswidrigen Angriff auf Sachen des Dienstherrn auch durch dessen beauftragte Dienstboten ausgeübt werden?
3. Bildet das Einsperren des Angreifers eine zulässige Form der Notwehr?
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Irrtum thatsächlicher oder civilrechtlicher Natur den subjektiven Thatbestand "wissentlicher" Patentverletzung ausschließen? Sind Irrtümer über die gesetzliche Bedeutung des einer bestimmten Erfindung erteilten Patentschutzes solche, welche die Anwendbarkeit des Strafgesetzes betreffen, oder können diese Irrtümer einen Strafausschließungsgrund begründen?
1. Hat das Gericht bei der Feststellung der Schuldfrage zunächst über die objektiven Thatbestandsmerkmale mit entscheidender Wirkung und dann über die subjektiven Thatbestandsmerkmale abzustimmen?
2. Ist unter dem Schaden, von dessen Verursachung der §. 326 St.G.B.'s die Strafbarkeit der aus Fahrlässigkeit begangenen Handlung abhängig macht, nur ein Schaden an Leben oder Gesundheit, oder auch ein sachlicher Schaden zu verstehen?
Ist das Gericht bei Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer beantragten Nebenfrage im Schwurgerichtsverfahren befugt, die vom Antragsteller zur Begründung seines Antrages angeführten Thatumstände zu Grunde zu legen, oder hat sich die Prüfung darauf zu beschränken, ob die beantragte Nebenfrage überhaupt die gesetzlichen Merkmale eines gesetzlich anerkannten Straferhöhungs- oder Strafminderungsgrundes enthält?
1. Besteht die Vorschrift des §. 14 des preuß. Gesetzes vom 24. Mai 1861 noch in Kraft, welche in dem gerichtlichen Strafverfahren wegen Defraudation eines Wertstempels oder eines nicht nach dem Betrage des Gegenstandes zu bemessenden Vertragsstempels den Strafrichter verpflichtet, bei dem Bestreiten der Verbindlichkeit zur Zahlung der geforderten Steuer seitens des Angeschuldigten das Erkenntnis auszusetzen und zur Beschreitung des Civilprozesses eine Frist zu bestimmen?
2. Ist die Urkunde über den Verkauf eines gütergemeinschaftlichen inländischen Grundstückes, welchen der Ehemann allein abgeschlossen hat, stempelpflichtig, wenn dieselbe nicht ergiebt, daß der Veräußernde verheiratet ist und mit seiner Ehefrau in Gütergemeinschaft lebt?