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Aktenzeichen 759/83
Datum 19.04.1883
Leitsatz Ist das Gericht bei Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer beantragten Nebenfrage im Schwurgerichtsverfahren befugt, die vom Antragsteller zur Begründung seines Antrages angeführten Thatumstände zu Grunde zu legen, oder hat sich die Prüfung darauf zu beschränken, ob die beantragte Nebenfrage überhaupt die gesetzlichen Merkmale eines gesetzlich anerkannten Straferhöhungs- oder Strafminderungsgrundes enthält?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5410222
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