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Aktenzeichen 598/83

Datum 17.04.1883

Leitsatz 1. Hat das Gericht bei der Feststellung der Schuldfrage zunächst über die objektiven Thatbestandsmerkmale mit entscheidender Wirkung und dann über die subjektiven Thatbestandsmerkmale abzustimmen? 2. Ist unter dem Schaden, von dessen Verursachung der §. 326 St.G.B.'s die Strafbarkeit der aus Fahrlässigkeit begangenen Handlung abhängig macht, nur ein Schaden an Leben oder Gesundheit, oder auch ein sachlicher Schaden zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5400218

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