zurück

Aktenzeichen 683/83

Datum 10.04.1883

Leitsatz 1. Liegt das Begriffsmerkmal des Einsperrens aus §. 239 St.G.B.'s auch dann vor, wenn der Eingesperrte sich ohne besondere Beschwerlichkeiten befreien kann? 2. Kann die Notwehr gegen einen rechtswidrigen Angriff auf Sachen des Dienstherrn auch durch dessen beauftragte Dienstboten ausgeübt werden? 3. Bildet das Einsperren des Angreifers eine zulässige Form der Notwehr?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B53D0210

Download PDF

zurück