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Aktenzeichen 6551/83

Datum 17.04.1883

Leitsatz 1. Wird zur Anwendung des §. 221 St.G.B.'s im Falle des Verlassens in hilfloser Lage eine unmittelbar auf gesetzlicher Vorschrift beruhende Verpflichtung zur Obhut oder Fürsorge erfordert, oder genügt eine durch Vertrag übernommene Pflicht? 2. Ist in dem bezeichneten Falle die Strafbarkeit ausgeschlossen, wenn der Hilflose sich gegen die weitere Fürsorge ablehnend verhält?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B53B0205

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