Ist es zulässig, bei einer Verurteilung nach dem § 5 Abs. 2 BlutSchG. strafmildernd zu berücksichtigen, daß die geschlechtlichen Beziehungen schon seit längerer Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bestanden haben?
1. Was sind "Haushaltsarbeiten" und "andere alltägliche, mit dem Haushalt in Verbindung stehende Arbeiten" i. S. des § 12 der ersten AusfVO. z. BlutSchG.?
2. Wer ist Täter des Vergehens gegen die §§ 3, 5 Abs. 3 BlutSchG.?
3. Kann die gleichzeitige Beschäftigung von zwei deutschblütigen Staatsangehörigen in einem jüdischen Haushalt ein Vergehen gegen die §§ 3, 5 Abs. 3 BlutschG. sein?
Tritt Straffreiheit ein, wenn das Vermögen, das den devisenrechtlichen Bestimmungen zuwider im Auslande steht, nur teilweise angeboten worden ist? Zur Auslegung der Fristbestimmung im § 1 des G. v. 15. Dezember 1936 (RGBl. I S. 1015).
Ist bei der Verurteilung wegen Hinterziehung von Schlachtsteuer (G. v. 24. März 1934 RGBl. I S. 238) gemäß dem § 401 RAbgO. auf Einziehung des Fleisches, das aus den nicht versteuerten Schlachtungen herrührt, oder Wertersatz zu erkennen?
1. Tritt bei einem fortgesetzten Devisenvergehen Teilstraffreiheit für die Einzelhandlungen ein, die vor dem Inkrafttreten der StraffreiheitsG. liegen? 2. Tätige Reue als Voraussetzung der Straffreiheit nach dem VolksverratG. und dem DevisenstraffreiheitsG. 3. In welchem Verhältnisse stehen zueinander Verletzung der devisenrechtlichen Anbietungspflicht (§ 36 Abs. 1 Nr. 6 i. Verb. m. dem § 33 DevVO. 1932) und Verletzung der Anzeigepflicht des VolksverratG. (§ 8 i. Verb. m. dem § 1 daselbst)?
Ist der Ehemann auch dann verpflichtet, dem Geschlechtsverkehre seiner Frau mit anderen Männern entgegenzutreten, wenn er befürchten muß, in diesem Falle von der Frau wegen eines Verbrechens angezeigt zu werden, das er früher begangen hat, oder liegt in einer solchen Gefahr für ihn ein Notstand?
1. Wer es unterläßt, eine Gefahr abzuwenden, die er selbst geschaffen hat, wird strafrechtlich so angesehen, wie wenn er den Erfolg durch sein Handeln herbeigeführt hätte. Gilt dieser Grundsatz auch dann, wenn sich der Täter dadurch, daß er die Gefahr abwendet, selbst einem Strafverfahren wegen einer Handlung aussetzen muß, die er früher begangen hat?
2. Kann trotz einer solchen Zwangslage das Stillschweigen der Partei eines bürgerlichen Rechtsstreites als Beihilfe zum Zeugenmeineide strafbar sein?
1. Ob ein Strafverfahren durch den § 2 StraffreiheitsG. v. 7. August 1934 niedergeschlagen ist, muß nach der Lage der Sache beurteilt werden, die am 10. August 1934 bestanden hat. Es sind also auch Taten zu berücksichtigen, deren Verfolgung zwar inzwischen verjährt ist, die aber am 10. August 1934 noch nicht verjährt waren.
2. Zur Anwendung des § 357 StPO.
1. Zum äußeren und inneren Tatbestande der §§ 6 und 7 MilchG. v. 31. Juli 1930.
2. Ist der § 151 GewO. anwendbar, wenn in Molkereibetrieben gegen die §§ 6 und 7 MilchG. verstoßen wird?
3. Was ist unter "Vorwissen" i. S. des § 151 GewO. zu verstehen?