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Aktenzeichen 1 D 702/37

Datum 19.10.1937

Leitsatz Ist der Ehemann auch dann verpflichtet, dem Geschlechtsverkehre seiner Frau mit anderen Männern entgegenzutreten, wenn er befürchten muß, in diesem Falle von der Frau wegen eines Verbrechens angezeigt zu werden, das er früher begangen hat, oder liegt in einer solchen Gefahr für ihn ein Notstand?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F5050019

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