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Aktenzeichen 2 D 804/36

Datum 29.11.1937

Leitsatz 1. Tritt bei einem fortgesetzten Devisenvergehen Teilstraffreiheit für die Einzelhandlungen ein, die vor dem Inkrafttreten der StraffreiheitsG. liegen? 2. Tätige Reue als Voraussetzung der Straffreiheit nach dem VolksverratG. und dem DevisenstraffreiheitsG. 3. In welchem Verhältnisse stehen zueinander Verletzung der devisenrechtlichen Anbietungspflicht (§ 36 Abs. 1 Nr. 6 i. Verb. m. dem § 33 DevVO. 1932) und Verletzung der Anzeigepflicht des VolksverratG. (§ 8 i. Verb. m. dem § 1 daselbst)?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F5040013

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