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Aktenzeichen 2 D 538/37
Datum 29.11.1937
Leitsatz Ist bei der Verurteilung wegen Hinterziehung von Schlachtsteuer (G. v. 24. März 1934 RGBl. I S. 238) gemäß dem § 401 RAbgO. auf Einziehung des Fleisches, das aus den nicht versteuerten Schlachtungen herrührt, oder Wertersatz zu erkennen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F5030006
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