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Aktenzeichen 2 D 63/38
Datum 28.03.1938
Leitsatz Ist es zulässig, bei einer Verurteilung nach dem § 5 Abs. 2 BlutSchG. strafmildernd zu berücksichtigen, daß die geschlechtlichen Beziehungen schon seit längerer Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes bestanden haben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F5310148
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