Welche Rechtslage ergibt sich beim tateinheitlichen Zusammentreffen von Betrug mit Vergehen gegen das Weingesetz und das Lebensmittelgesetz nach § 31 des Weingesetzes?
Tritt Straffreiheit ein, wenn nur ein Teil der nach den devisenrechtlichen Vorschriften anbietungspflichtigen Werte der Reichsbank nachträglich bis zum Ablauf des Jahres 1934 angeboten wird?
Ist es ein unbedingter Revisionsgrund, wenn das Gericht in einer teilweise nicht öffentlich durchgeführten Hauptverhandlung unterläßt, die Öffentlichkeit für die Verkündung des Beschlusses wiederherzustellen, der die Ausschließung der Öffentlichkeit während eines weiteren Teiles der Verhandlung anordnet?
1. Bezieht sich im § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Rennwettgesetzes v. 8. April 1922 der mit "außerhalb" eingeleitete Satzteil auf das "Anreizen" oder auf den "Abschluß von Wetten"?
2. Wann ist der Tatbestand des "Anreizens" erfüllt?
3. Was ist unter "Voraussage" nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 zu verstehen?
4. Bezieht sich die Ausnahmevorschrift im Abs. 2 des § 9 auch auf den Tatbestand des "Anreizens" nach Abs. 1 Nr. 1?
1. Ist § 51 Abs. 2 StGB. anwendbar, wenn die verminderte Zurechnungsfähigkeit nicht nachgewiesen, sondern nur als möglich angenommen worden ist?
2. Welche Grundsätze gelten in einem derartigen Falle für die Anordnung von Sicherungsmaßregeln?
Darf gemäß § 42 e StGB. auf Sicherungsverwahrung erkannt werden, wenn zwar sämtliche Merkmale für die Strafschärfung nach § 20 a Abs. 2 StGB. vorliegen, von ihr aber abgesehen wird?
Kann eine schriftliche eidesstattliche Versicherung i. S. des § 156 StGB. dadurch "vor einer Behörde abgegeben" werden, daß ihre Abschrift eingereicht wird?