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Aktenzeichen 3 D 741/35

Datum 12.12.1935

Leitsatz 1. Ist § 51 Abs. 2 StGB. anwendbar, wenn die verminderte Zurechnungsfähigkeit nicht nachgewiesen, sondern nur als möglich angenommen worden ist? 2. Welche Grundsätze gelten in einem derartigen Falle für die Anordnung von Sicherungsmaßregeln?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3250127

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