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Aktenzeichen 5 D 860/35
Datum 10.02.1936
Leitsatz Tritt Straffreiheit ein, wenn nur ein Teil der nach den devisenrechtlichen Vorschriften anbietungspflichtigen Werte der Reichsbank nachträglich bis zum Ablauf des Jahres 1934 angeboten wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3210104
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