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Aktenzeichen 1 D 1023/35

Datum 14.02.1936

Leitsatz Kann eine schriftliche eidesstattliche Versicherung i. S. des § 156 StGB. dadurch "vor einer Behörde abgegeben" werden, daß ihre Abschrift eingereicht wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3270130

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