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Aktenzeichen 1 D 63/36

Datum 14.02.1936

Leitsatz Ist es ein unbedingter Revisionsgrund, wenn das Gericht in einer teilweise nicht öffentlich durchgeführten Hauptverhandlung unterläßt, die Öffentlichkeit für die Verkündung des Beschlusses wiederherzustellen, der die Ausschließung der Öffentlichkeit während eines weiteren Teiles der Verhandlung anordnet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3230109

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