Gestattet der §. 58 im Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 1870 betr. das Urheberrecht an Schriftwerken (B.G.Bl. S. 339) die Verbreitung solcher Exemplare von Schriftwerken, deren Herstellung vor dem 1. Januar 1881 gestattet war, aber jetzt untersagt ist, nur in dem Gebiete, in welchem sie gestattet gewesen, oder auch in denjenigen Teilen Deutschlands, in welchen dieselbe auch schon damals nicht gestattet war?
1. Unter welchen Voraussetzungen können Personengesamtheiten als solche beleidigt werden?
2. Macht ihre Auflösung den gestellten Strafantrag unwirksam?
Genügt zur Verurteilung wegen Devisenvergehens die allgemeine Vorstellung, die Tat verstoße möglicherweise gegen Devisenvorschriften, und der Wille, gleichwohl zu handeln?
1. Welche Bedeutung haben bewußt falsche Vorbehalte im Vermögensverzeichnis bei Leistung des Offenbarungseides?
2. Zum Begriffe des Rechtsnachteils im Sinne des § 158 StGB.
Können mehrere Handlungen, die gegen § 175 StGB. a. F. verstoßen, auch dann im Fortsetzungszusammenhang stehen, wenn sie mit verschiedenen anderen Männern begangen werden?
1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein bloßes Schweigen im Sinne des § 263 StGB. als Unterdrückung einer wahren Tatsache anzusehen? Kann eine Rechtspflicht zur Offenbarung von Tatsachen auch aus den allgemeinen Grundsätzen über Treu und Glauben hergeleitet werden?
2. Zur Frage der Abgrenzung des Betrugsversuches von bloßen Vorbereitungshandlungen.
Gehört zur Strafbarkeit nach § 330 a StGB., daß sich der Täter, der im Rauschzustand eine Handlung im Sinne des § 183 StGB. begeht, bewußt ist, er handele öffentlich und errege Ärgernis?
1. Ist von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen, wer vor und bei Erhebung der Anklage leitender Beamter der Staatsanwaltschaft gewesen ist, ohne persönlich mit der Strafsache befaßt worden zu sein?
2. Inwiefern ist ein Provinzbankier strafbar, der als Einkaufskommissionär für Wertpapiere das Selbsteintrittsrecht ausübt und es beim Anschaffen dieser Wertpapiere unterläßt, dafür zu sorgen, daß sie von vornherein bei der Zentralbank in das "Depot B" genommen werden?
1. In welchem Umfange hat ein Notar, der einen Kaufvertrag und die Auflassungserklärungen beurkundet hat, Vermögensinteressen der Beteiligten wahrzunehmen?
2. Kann eine Bestechung i. S. des § 332 StGB. auch dann vorliegen, wenn sich weder aus dem Inhalt der Forderung des Beamten noch aus den Umständen, unter denen sie gestellt worden ist, erkennen läßt, daß sie als Entgelt für eine Amtshandlung geltend gemacht wird?