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Aktenzeichen 1952/82
Datum 02.10.1882
Leitsatz Gestattet der §. 58 im Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 1870 betr. das Urheberrecht an Schriftwerken (B.G.Bl. S. 339) die Verbreitung solcher Exemplare von Schriftwerken, deren Herstellung vor dem 1. Januar 1881 gestattet war, aber jetzt untersagt ist, nur in dem Gebiete, in welchem sie gestattet gewesen, oder auch in denjenigen Teilen Deutschlands, in welchen dieselbe auch schon damals nicht gestattet war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4110057
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