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Aktenzeichen 2 D 531/35

Datum 20.02.1936

Leitsatz 1. In welchem Umfange hat ein Notar, der einen Kaufvertrag und die Auflassungserklärungen beurkundet hat, Vermögensinteressen der Beteiligten wahrzunehmen? 2. Kann eine Bestechung i. S. des § 332 StGB. auch dann vorliegen, wenn sich weder aus dem Inhalt der Forderung des Beamten noch aus den Umständen, unter denen sie gestellt worden ist, erkennen läßt, daß sie als Entgelt für eine Amtshandlung geltend gemacht wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3320166

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