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Aktenzeichen 3 D 939/35

Datum 12.03.1936

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen können Personengesamtheiten als solche beleidigt werden? 2. Macht ihre Auflösung den gestellten Strafantrag unwirksam?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F32B0140

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