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Aktenzeichen 2 D 346/35

Datum 13.02.1936

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein bloßes Schweigen im Sinne des § 263 StGB. als Unterdrückung einer wahren Tatsache anzusehen? Kann eine Rechtspflicht zur Offenbarung von Tatsachen auch aus den allgemeinen Grundsätzen über Treu und Glauben hergeleitet werden? 2. Zur Frage der Abgrenzung des Betrugsversuches von bloßen Vorbereitungshandlungen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F32F0151

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