1. Was heißt "Herstellung" von gesundheitsschädlichen Gegenständen als Nahrungsmittel im Sinne des §. 12 Ziff. 1 des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 (R.G.Bl. S. 145), liegt insbesondere eine solche auch dann vor, wenn der dabei verwendete Rohstoff bereits die gesundheitsgefährlichen Eigenschaften besessen hat?
2. Kann ein Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher Nahrungsmittel auch schon in der Zulassung des Verbrauches in der eigenen Hauswirtschaft durch Familienangehörige und Dienstboten gefunden werden?
Ist es rechtsirrtümlich, reale Konkurrenz zwischen zwei zeitlich auseinander liegenden Handlungen, wovon jede den Thatbestand eines Deliktes erfüllt, auch dann anzunehmen, wenn die eine zum Zwecke der anderen verübt wird?
1. Setzt §. 288 St.G.B.'s voraus, daß die erfolgte Veräußerung von Vermögensstücken eine nur zum Scheine vorgenommene gewesen ist?
2. Unter welchen Voraussetzungen fällt eine Veräußerung, wodurch zwar die Vereitelung einer drohenden Zwangsvollstreckung bezweckt war, welche jedoch an einen durch sein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht gesicherten Vermieter behufs Befriedigung seiner rückständigen Mietgeldforderung erfolgte, nicht unter §. 288 St.G.B.'s?
1. Erfordernisse des Rechtes, als deutsches Kauffahrteischiff zu gelten und unter dem Schutze des Deutschen Reiches die deutsche Flagge zu führen
2. Gehört zu der im §. 6 Nr. 5 des Bundesgesetzes vom 25. Oktober 1867 vorgeschriebenen Eintragung "des Namens und der näheren Bezeichnung" des Rheders in das Schiffsregister unerläßlich auch die Angabe des Wohnortes des Rheders, oder entscheidet hierüber in jedem Einzelfalle das pflichtmäßige Ermessen der Registerbehörde?
3. Muß in dem Falle, wenn bei der Eintragung eines Schiffes in das Schiffsregister neben dem Namen des Rheders auch dessen Wohnort eingetragen ist, auch jede spätere Veränderung des Wohnortes der Registerbehörde angezeigt und von derselben in dem Register vermerkt werden?
Darf ein öffentlicher Beamter, dessen vorgesetzte Dienstbehörde seine Vernehmung über Umstände, auf welche sich die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht, nur unter Einschränkungen genehmigt hat, überhaupt als Zeuge vernommen werden?
Welche Bedeutung ist solchen Einschränkungen beizulegen, wenn die Vernehmung des Beamten erfolgt?
1. Nach welchen Grundsätzen bestimmt sich bei einem mehrfachen Unterordnungsverhältnisse eines in Ausübung seines Berufes beleidigten Beamten oder Religionsdieners die Zuständigkeit eines der mehreren Vorgesetzten zur Stellung des Strafantrages nach §. 196 St.G.B.'s?
2. Dienstverhältnisse der Militärbeamten, insbesondere der preußischen Militärpfarrer.
1. Liegt Ansichbringen einer durch eine strafbare Handlung erlangten Sache seitens des Hehlers vor, wenn derselbe die Sache zwar angekauft, aber nicht in seine Dispositionsgewalt erhalten hat?
2. Einfluß des guten Glaubens des Hehlers an das rechtmäßige Erlangtsein der ansichgebrachten Sache seitens seines Besitzvorgängers. Bedeutung des "den Umständen nach annehmen müssen".