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Aktenzeichen 1989/82

Datum 03.10.1882

Leitsatz 1. Setzt §. 288 St.G.B.'s voraus, daß die erfolgte Veräußerung von Vermögensstücken eine nur zum Scheine vorgenommene gewesen ist? 2. Unter welchen Voraussetzungen fällt eine Veräußerung, wodurch zwar die Vereitelung einer drohenden Zwangsvollstreckung bezweckt war, welche jedoch an einen durch sein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht gesicherten Vermieter behufs Befriedigung seiner rückständigen Mietgeldforderung erfolgte, nicht unter §. 288 St.G.B.'s?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4130061

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