zurück

Aktenzeichen 2362/82

Datum 27.10.1882

Leitsatz 1. Was heißt "Herstellung" von gesundheitsschädlichen Gegenständen als Nahrungsmittel im Sinne des §. 12 Ziff. 1 des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 (R.G.Bl. S. 145), liegt insbesondere eine solche auch dann vor, wenn der dabei verwendete Rohstoff bereits die gesundheitsgefährlichen Eigenschaften besessen hat? 2. Kann ein Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher Nahrungsmittel auch schon in der Zulassung des Verbrauches in der eigenen Hauswirtschaft durch Familienangehörige und Dienstboten gefunden werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B42F0151

Download PDF

zurück