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Aktenzeichen 1820/82

Datum 29.09.1882

Leitsatz 1. Liegt Ansichbringen einer durch eine strafbare Handlung erlangten Sache seitens des Hehlers vor, wenn derselbe die Sache zwar angekauft, aber nicht in seine Dispositionsgewalt erhalten hat? 2. Einfluß des guten Glaubens des Hehlers an das rechtmäßige Erlangtsein der ansichgebrachten Sache seitens seines Besitzvorgängers. Bedeutung des "den Umständen nach annehmen müssen".

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4190085

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