Ist der auf einem Jahrmarkte ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde betriebene Verkauf von geistigen Getränken zum Genuß auf der Stelle als das Unternehmen des stehenden Gewerbes der Schankwirtschaft aufzufassen und aus §. 147 Ziff. 1 der Gewerbeordnung v. 21. Juni 1869 (N.B.G.Bl. S. 245) zu bestrafen?
Ist die zur Errichtung von Stauanlagen für Wassertriebwerke nach §. 16 der Gewerbe-Ordnung v. 21. Juni 1869 (N.B.G.Bl. S. 245) einzuholende Genehmigung erst mit dem Vorhandensein des Wassertriebwerkes selbst erforderlich?
Ein freisprechendes Urteil, welches die Anklage wegen Verletzung der Stempelsteuerpflicht nicht in allen hervorgehobenen strafrechtlichen Beziehungen erschöpft, unterliegt nach §. 353 preuß. St.P.O. vom 25. Juni 1867 der Vernichtung.
Liegt unzulässige Beschränkung der Verteidigung vor, wenn 1. bei veränderter Sachlage die Vertagung verweigert wird?
2. Beweisanträge nur von dem Vorsitzenden abgelehnt und in der Hauptverhandlung nicht wiederholt sind?
1. Verschiedene Stellung des von dem Eigentümer bestellten Waldanfsehers und des Waldschutzbeamten in Beziehung auf den Widerstand aus §. 117 St.G.B.'s.
2. Beleidigung; beschränkte Verteidigung wegen Nichterwähnung eines auf Anwendung des §. 199 St.G.B.'s gerichteten Antrags.
Postanweisungen sind als Briefe zu erachten; deren Unterdrückung liegt vor, wenn der Postbeamte dieselben in der Absicht, die darauf eingezahlten Gelder behufs Verdeckung eines Kassedefektes zurückzubehalten, dem Postverkehre, wenn auch nur zeitweise, entzogen hat.
Zu den Vergehen aus §. 147 Nr. 3 Gew.O. vom 21. Juni 1869 gehört, daß ein der Bezeichnung als Arzt ähnlicher Titel zur Erweckung des Glaubens geeignet ist, als sei der Inhaber eine geprüfte Medizinalperson, und der Wille des Inhabers auf die Erweckung dieses Glaubens gerichtet ist.
1. Wann gilt ein Glücksspiel als begonnen? insbesondere beim Kümmelblättchen.
2. Bedarf es zur Verlesung der Aussage eines auf Gerichtsbeschluß kommissarisch vernommenen Zeugen einer neuen Beschlußfassung in der Hauptverhandlung?