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Aktenzeichen 637/79

Datum 08.12.1879

Leitsatz Postanweisungen sind als Briefe zu erachten; deren Unterdrückung liegt vor, wenn der Postbeamte dieselben in der Absicht, die darauf eingezahlten Gelder behufs Verdeckung eines Kassedefektes zurückzubehalten, dem Postverkehre, wenn auch nur zeitweise, entzogen hat.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE3A0114

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