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Aktenzeichen 603/79

Datum 29.11.1879

Leitsatz Liegt unzulässige Beschränkung der Verteidigung vor, wenn 1. bei veränderter Sachlage die Vertagung verweigert wird? 2. Beweisanträge nur von dem Vorsitzenden abgelehnt und in der Hauptverhandlung nicht wiederholt sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE360106

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