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Aktenzeichen 644/79
Datum 10.12.1879
Leitsatz 1. Wann gilt ein Glücksspiel als begonnen? insbesondere beim Kümmelblättchen. 2. Bedarf es zur Verlesung der Aussage eines auf Gerichtsbeschluß kommissarisch vernommenen Zeugen einer neuen Beschlußfassung in der Hauptverhandlung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE3C0118
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