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Aktenzeichen 367/79

Datum 19.11.1879

Leitsatz Ist der auf einem Jahrmarkte ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde betriebene Verkauf von geistigen Getränken zum Genuß auf der Stelle als das Unternehmen des stehenden Gewerbes der Schankwirtschaft aufzufassen und aus §. 147 Ziff. 1 der Gewerbeordnung v. 21. Juni 1869 (N.B.G.Bl. S. 245) zu bestrafen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE330102

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