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Aktenzeichen 282/79

Datum 19.11.1879

Leitsatz Ist die zur Errichtung von Stauanlagen für Wassertriebwerke nach §. 16 der Gewerbe-Ordnung v. 21. Juni 1869 (N.B.G.Bl. S. 245) einzuholende Genehmigung erst mit dem Vorhandensein des Wassertriebwerkes selbst erforderlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE340103

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