Ist ein Schlüssel, welcher zur Eröffnung einer verschließbaren Räumlichkeit bestimmt war, aber bei der demnächst erfolgten Vermietung der Räumlichkeit von dem Eigentümer ohne Wissen des Mieters zurückbehalten ist, im Sinne des §. 243 Nr. 3 St.G.B.'s ein falscher Schlüssel?
Kann der Dieb an der in Gemeinschaft mit einem anderen entwendeten Sache durch Wegnahme aus dem Mitgewahrsam seines Diebsgenossen nochmals einen Diebstahl begehen?
Ist in Zollstrafsachen der Strafrichter an die Entscheidung der Verwaltungsbehörde über die Zugehörigkeit einer konkreten Warengattung zu einer bestimmten Position des Zolltarifes gebunden?
Kommt dem Angeklagten, welcher öffentlich zum Ungehorsam gegen eine von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffene Anordnung aufgefordert hat, die irrige Annahme, daß die Obrigkeit für ihre Anordnung nicht zuständig gewesen sei, zu statten?
Exzeß des Mitthäters. Kann, wenn gemeinschaftliche Ausführung eines Diebstahles angenommen wird, die Strafthat in betreff des einen der beiden Mitthäter als Diebstahl und in betreff des anderen als Mundraub angesehen werden?
Wer hat als Warenführer für die Unverletztheit eines zollamtlichen Verschlusses zu haften, wenn Waren unverzollt auf der Eisenbahn einer Hebestelle im Inneren zur zollamtlichen Abfertigung zugeführt werden?
1. Ist der Inhaber einer Firma wegen der Unterlassung der Entrichtung der Stempelabgabe von einer durch seinen Prokuristen auf den Namen der Firma angefertigten und aus den Händen gegebenen Schlußnote 2c im Sinne der Tarifbestimmung II, 4 a zum Reichsstempelgesetze vom 1. Juli 1881 (R.G.Bl. S. 185) als Aussteller (§§. 6. 8, bezw. 23 dieses Gesetzes) strafrechtlich verantwortlich?
2. Ist die Tarifbestimmung II, 4 a nur auf solche Schriftstücke anwendbar, durch welche nach dem Abschlusse eines der dort bezeichneten Geschäfte die wesentlichen Bedingungen und Bestandteile des Geschäftes zusammengestellt und bestätigt werden?
3. Was ist unter Briefen im Sinne der Befreiungsbestimmung Nr. 3 zu Tarif II, 4 des Reichsstempelgesetzes zu verstehen?
1. Ist bei Prüfung der Frage, ob ein gesetzlich wirksamer Strafantrag rechtzeitig gestellt ist, der Umstand, daß der Instanzrichter hierbei von unrichtigen Beweisregeln ausgegangen ist, für sich allein geeignet, einen Revisionsgrund abzugeben?
2. Was ist unter dem Begriffe der strafbaren "Veranstaltung" eines Nachdruckes zu verstehen?