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Aktenzeichen 242/85

Datum 13.02.1885

Leitsatz Exzeß des Mitthäters. Kann, wenn gemeinschaftliche Ausführung eines Diebstahles angenommen wird, die Strafthat in betreff des einen der beiden Mitthäter als Diebstahl und in betreff des anderen als Mundraub angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9030008

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