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Aktenzeichen 76/85

Datum 30.01.1885

Leitsatz Ist ein Schlüssel, welcher zur Eröffnung einer verschließbaren Räumlichkeit bestimmt war, aber bei der demnächst erfolgten Vermietung der Räumlichkeit von dem Eigentümer ohne Wissen des Mieters zurückbehalten ist, im Sinne des §. 243 Nr. 3 St.G.B.'s ein falscher Schlüssel?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B87C0436

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