Ist im Geltungsbereiche der preußischen Kreisordnung der Amtsvorsteher, soweit es sich um polizeiliche Angelegenheiten handelt, amtlicher Vorgesetzter des Gemeindevorstehers und als solcher zur Stellung des Strafautrages berechtigt, wenn der Gemeindevorsteher in Beziehung auf seinen polizeilichen Beruf beleidigt worden ist?
1. Gehört in der Mark Brandenburg der wilde Schwan zu den jagdbaren Tieren?
2. Können von Natur zahme oder gezähmte Tiere Gegenstand des Tierfanges sein?
3. Begeht derjenige, welcher solche Tiere, nachdem sie ihrem Herrn entlaufen sind, ohne Befugnis erlegt und sich zueignet, eine Unterschlagung?
Inwieweit kann die öffentlich vor einer Menschenmenge geschehene Aufforderung, einen zum Teil unter Verletzung der Kündigungsfristen begonnenen Arbeitsausstand fortzusetzen, das Thatbestandsmerkmal der Aufforderung zum fortgesetzten "Ungehorsam gegen das Gesetz" im Sinnne des §. 110 St.G.B.'s erfüllen?
Muß, wenn bei der Herstellung einer Druckschrift mehrere Drucker selbständig beteiligt sind, der Name und Wohnort eines jeden derselben auf der Druckschrift genannt werden?
1. Unter welchen Voraussetzungen kann bei Zueignung fremden Geldes die Bereitschaft zum Ersatze geeignet sein, das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit der Aneignung auszuschließen, und welche Anforderungen sind an die Feststellung jederzeitiger Ersatzbereitschaft zu stellen?
2. Inwieweit ist Untreue oder Unterschlagung möglich, wenn Zahlung an den Angeklagten für Rechnung seines Auftraggebers durch Girozahlung auf ein Bankguthaben des Angeklagten erfolgt ist, und Angeklagter sodann über das Bankguthaben zu eigenem Nutzen verfügt?
In welcher Weise ist dem auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesenen Angeklagten Gelegenheit zur Verteidigung zu geben?
1. In welchem Zeitpunkte ist ein Transport von Branntwein, der ohne Entrichtung der Verbrauchsabgabe in ein zur Aufnahme von Branntwein bestimmtes Lager verbracht wird, als beendigt anzusehen?
und 8. Juli 1868, betreffend die Besteuerung des Branntweines, vom 27. September 1887 Nr. 6 III a und V (Centralbl. f. das Deutsche Reich für 1887 S. 351).
Abgabenverwaltung für 1870 S. 31 und Centralbl. f. das Deutsche Reich für 1888 S. 501).
2. Wer ist Warenführer im Sinne des oben augeführten §. 31?