zurück
Aktenzeichen 3314/90
Datum 23.01.1891
Leitsatz Ist im Geltungsbereiche der preußischen Kreisordnung der Amtsvorsteher, soweit es sich um polizeiliche Angelegenheiten handelt, amtlicher Vorgesetzter des Gemeindevorstehers und als solcher zur Stellung des Strafautrages berechtigt, wenn der Gemeindevorsteher in Beziehung auf seinen polizeilichen Beruf beleidigt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2770336
zurück