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Aktenzeichen 96/91

Datum 24.02.1891

Leitsatz Unterliegen Honig und Zucker, wenn sie zur Bereitung von Met verwendet werden, der Brausteuer nach dem Gesetze vom 31. Mai 1872 (R.G.Bl. S. 153)?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2790346

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