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Aktenzeichen 3526/90

Datum 13.02.1891

Leitsatz 1. Gehört in der Mark Brandenburg der wilde Schwan zu den jagdbaren Tieren? 2. Können von Natur zahme oder gezähmte Tiere Gegenstand des Tierfanges sein? 3. Begeht derjenige, welcher solche Tiere, nachdem sie ihrem Herrn entlaufen sind, ohne Befugnis erlegt und sich zueignet, eine Unterschlagung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2780341

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