zurück

Aktenzeichen 3726/90

Datum 12.02.1891

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen kann bei Zueignung fremden Geldes die Bereitschaft zum Ersatze geeignet sein, das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit der Aneignung auszuschließen, und welche Anforderungen sind an die Feststellung jederzeitiger Ersatzbereitschaft zu stellen? 2. Inwieweit ist Untreue oder Unterschlagung möglich, wenn Zahlung an den Angeklagten für Rechnung seines Auftraggebers durch Girozahlung auf ein Bankguthaben des Angeklagten erfolgt ist, und Angeklagter sodann über das Bankguthaben zu eigenem Nutzen verfügt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C27C0364

Download PDF

zurück