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Aktenzeichen 257/91
Datum 20.02.1891
Leitsatz Muß, wenn bei der Herstellung einer Druckschrift mehrere Drucker selbständig beteiligt sind, der Name und Wohnort eines jeden derselben auf der Druckschrift genannt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C27B0360
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