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Aktenzeichen 257/91

Datum 20.02.1891

Leitsatz Muß, wenn bei der Herstellung einer Druckschrift mehrere Drucker selbständig beteiligt sind, der Name und Wohnort eines jeden derselben auf der Druckschrift genannt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C27B0360

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