Ist das Gericht berechtigt, Zeugen, deren Vorladung zur Hauptverhandlung erfolgt ist, nachdem sie im Termine ausgeblieben, nachträglich wegen Unerheblichkeit der Thatsachen, worüber sie vernommen werden sollen, zu verwerfen?
1. Ist die vom Verteidiger in Anwesenheit und ohne Widerspruch des Angeklagten abgegebene Verzichtleistung auf einen Zeugen auch für den Angeklagten bindend?
2. Gehören die erst in der Hauptverhandlung gestellten Zeugen zu jenen Zeugen, welche vernommen werden müssen?
1. Inwieweit sind in der Hauptverhandlung vor der Strafkammer die Zeugenaussagen zu protokollieren?
2. Wird das öffentliche Ärgernis im Sinne des §. 183 St.G.B.'s dadurch begründet, daß die unzüchtige Handlung an einem öffentlichen Orte vorgenommen wurde?
Was ist Beruf und Berufspflicht im Sinne des §. 232 St.G.B.'s; gehört das Lenken von Fuhrwerken zum Berufe der Landwirte; ist es notwendig, daß die beschädigende Handlung in Ausübung des Berufes begangen wurde?
1. Die Ehefrau eines bereits rechtskräftig verurteilten Beschuldigten ist berechtigt, in der später gegen einen wegen Teilnahme (Anstiftung) an derselben That Angeklagten stattfindenden Untersuchung das Zeugnis zu verweigern. Verzichtet sie auf dieses Recht, so hängt es vom richterlichen Ermessen ab, ob sie unbeeidigt zu vernehmen oder zu beeidigen sei.
2. Nur ein zur Gefährdung der Selbständigkeit der Beratung und Beschlußfassung der Geschworenen geeigneter Verkehr kann als Verletzung des Gesetzes betrachtet werden.
1. Sind Gerichtsbeschlüsse von allen mitwirkenden Richtern zu unterzeichnen?
2. Begründet die Nichtvorlage des Vernehmungsprotokolles aus §. 223 Abs. 1 St.P.O. die Revision?
3. Unter welchen Voraussetzungen darf die Benachrichtigung des Angeklagten und des Verteidigers von einer nach §§. 222. 223 St.P.O. angeordneten Vernehmung unterbleiben?
4. Wird eine durch Nichtbenachrichtigung des Verteidigers begangene Verletzung des §. 223 St.P.O. dadurch geheilt, daß Angeklagter in der Hauptverhandlung einen Antrag auf Wiederholung der Vernehmung nicht stellt?
5. Ist auch ein Mitangeklagter, welcher die Ladung des demnächst kommissarisch vernommenen Zeugen nicht beantragt hatte, gemäß §. 223 St.P.O. zu benachrichtigen?
6. Wann gilt das Urteil als auf einer Gesetzesverletzung beruhend?
1. Läßt sich eine nach §. 9 der revidierten Instruktion vom 9. Juli 1873 zum Reichsgesetze vom 7. April 1869 Maßregeln gegen die Rinderpest betr. (R.G.Bl. S. 147) eingeführte Rindviehkontrolle als ein zur Abwehr der Rinderpest ergangenes Vieheinfuhrverbot betrachten und ein Verstoß dagegen den Strafbestimmungen des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 (R.G.Bl. S. 93) unterstellen?
2. Sind in Preußen die Regierungen befugt Strafandrohungen der Reichsgesetze auf Fälle für anwendbar zu erklären, für welche sie nicht gegeben sind?