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Aktenzeichen 731/79

Datum 20.02.1880

Leitsatz 1. Läßt sich eine nach §. 9 der revidierten Instruktion vom 9. Juli 1873 zum Reichsgesetze vom 7. April 1869 Maßregeln gegen die Rinderpest betr. (R.G.Bl. S. 147) eingeführte Rindviehkontrolle als ein zur Abwehr der Rinderpest ergangenes Vieheinfuhrverbot betrachten und ein Verstoß dagegen den Strafbestimmungen des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 (R.G.Bl. S. 93) unterstellen? 2. Sind in Preußen die Regierungen befugt Strafandrohungen der Reichsgesetze auf Fälle für anwendbar zu erklären, für welche sie nicht gegeben sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE6C0213

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