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Aktenzeichen 869/79

Datum 10.02.1880

Leitsatz Ist das Gericht berechtigt, Zeugen, deren Vorladung zur Hauptverhandlung erfolgt ist, nachdem sie im Termine ausgeblieben, nachträglich wegen Unerheblichkeit der Thatsachen, worüber sie vernommen werden sollen, zu verwerfen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE650196

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