Was ist unter novellistischen Erzeugnissen in §. 7 b des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken 2c, vom 11. Juni 1870 (B.G.Bl. S. 339) zu verstehen? Ist insbesondere Umfang und litterarischer Wert des Schriftwerkes für diesen Begriff entscheidend? Inwiefern ist der Rechtsirrtum in §. 18 Abs. 2 des erwähuten Gesetzes berücksichtigt? und wie ist derselbe festzustellen?
Kann nach Art. 1 §. 302 d des Gesetzes vom 24. Mai 1880, betreffend den Wucher (R.G.Bl. S. 109), die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auch mit einer Gefängnisstrafe unter drei Monaten verbunden werden?
Unter welchen Voraussetzungen ist derjenige, in dessen Auftrage von einem Dritten eine Handlung vorgenommen wird, für ein hierbei von dem Beauftragten fahrlässig begangenes Delikt gleichfalls strafrechtlich verantwortlich?
Liegt der Thatbestand der aktiven Bestechung auch dann vor, wenn einem Beamten, nachdem derselbe eine ihm vermöge seiner Amts- oder Dienstpflicht obliegende Handlung pflichtmäßig vorgenommen hat, von einem Dritten, welcher hiervon noch keine Kenntnis erlangt, Geschenke 2c zu dem Zwecke angeboten 2c werden, um den Beamten zur pflichtwidrigen Unterlassung jener Handlung zu bestimmen?
1. Erfordert die Nichtbeeidigung eines Zeugen in der Hauptverhandlung stets einen Beschluß des Gerichtes?
2. Kann Hehlerei mit Anstiftung zum Diebstahle real konkurrieren?
Unter welchen Voraussetzungen haftet derjenige, welcher eine Verlagsbuchhandlung erwirbt, aus §. 21 des Preßgesetzes als Verleger für den strafbaren Inhalt solcher Druckschriften, welche bereits vor dem Erwerbe in dem Verlage jeuer Handlung erschienen waren?
Erscheint das Unternehmen der Hinterziehung von Eingangszoll dadurch ausgeschlossen, daß der Defraudant die einzuführende zollpflichtige Quantität beim Überschreiten der Grenze unter mehrere Personen derart verteilt, daß die einzelnen Quantitäten, für sich betrachtet, nicht mehr zollpflichtig sein würden?
1. Was sind "ärztliche Atteste" im Sinne des §. 255 St.P.O.?
2. Ist die Vernehmung eines behandelnden Arztes von vorgängiger Entbindung von der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit seitens des Patienten abhängig?
3. Kann ein Verletzter, welchem das Recht der Zeugnisverweigerung zusteht, deshalb auch verweigern, sich körperlich untersuchen zu lassen?
Kann, wenn das Sitzungsprotokoll von dem Vorsitzenden und dem Gerichtsschreiber unterschrieben und zu den Akten gegeben ist, eine nachträgliche berichtigende oder ergänzende Erklärung der beiden instrumentierenden Beamten bei Prüfung eines eingelegten Rechtsmittels Berücksichtigung finden?