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Aktenzeichen 1495/89

Datum 01.07.1889

Leitsatz Erscheint das Unternehmen der Hinterziehung von Eingangszoll dadurch ausgeschlossen, daß der Defraudant die einzuführende zollpflichtige Quantität beim Überschreiten der Grenze unter mehrere Personen derart verteilt, daß die einzelnen Quantitäten, für sich betrachtet, nicht mehr zollpflichtig sein würden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0650361

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