zurück
Aktenzeichen 273/89
Datum 07.03.1889
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen ist derjenige, in dessen Auftrage von einem Dritten eine Handlung vorgenommen wird, für ein hierbei von dem Beauftragten fahrlässig begangenes Delikt gleichfalls strafrechtlich verantwortlich?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0380204
zurück