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Aktenzeichen 273/89

Datum 07.03.1889

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen ist derjenige, in dessen Auftrage von einem Dritten eine Handlung vorgenommen wird, für ein hierbei von dem Beauftragten fahrlässig begangenes Delikt gleichfalls strafrechtlich verantwortlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0380204

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