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Aktenzeichen 362/89

Datum 14.03.1889

Leitsatz Liegt der Thatbestand der aktiven Bestechung auch dann vor, wenn einem Beamten, nachdem derselbe eine ihm vermöge seiner Amts- oder Dienstpflicht obliegende Handlung pflichtmäßig vorgenommen hat, von einem Dritten, welcher hiervon noch keine Kenntnis erlangt, Geschenke 2c zu dem Zwecke angeboten 2c werden, um den Beamten zur pflichtwidrigen Unterlassung jener Handlung zu bestimmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0390206

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