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Aktenzeichen 1663/89

Datum 12.07.1889

Leitsatz Kann, wenn das Sitzungsprotokoll von dem Vorsitzenden und dem Gerichtsschreiber unterschrieben und zu den Akten gegeben ist, eine nachträgliche berichtigende oder ergänzende Erklärung der beiden instrumentierenden Beamten bei Prüfung eines eingelegten Rechtsmittels Berücksichtigung finden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0670367

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