50. Ist in Preußen das unberechtigte Sammeln und Mitnehmen von Kohlen aus der Halde eines in Betrieb befindlichen Kohlenbergbanes als unbefugte Aneignung anstehender Mineralien zu bestrafen? Kann darin unter Umständen eigentlicher Diebstahl gefunden werden?
!Y!Preuß. Gesetz über die Bestrafung unbefugter Gewinnung oder Aneignung von Mineralien vom 26. März 1856 (G.S. S. 203) §§. 2. 4. Allgemeines Berggesetz für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 (G.S. S. 705) §§. 15. 54.
!Y!St.G.B. §§. 242. 244.
51. Ist in Preußen gegen den Begünstiger einer Kontrebande neben der Hauptstrafe auch auf Konfiskation bezw. Wertserlegung zu erkennen?
!Y!Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869 §§. 134. 149. 155.
!Y!Preuß. St.G.B. §§. 34--39.
!Y!R.St.G.B. §§. 47 flg. 139. 257 flg.
!Y!Einführungsgesetz zum Reichsstrafgesetzbuche §§. 1. 2. 3.
52. Ist wegen Betruges die Rückfallsstrafe auch in dem Falle begründet, wenn eine der Vorstrafen, weil Betrug mit einem schwerer strafbaren Delikte ideell zusammentraf, nur aus dem das letztere betreffenden Strafgesetze erkannt worden war?
!Y!St.G.B. §§. 73. 264.
53. Inwieweit kann darin, daß der verantwortliche Leiter eines Fabrikwesens gewisse nur mittelbar zum Fabrikbetriebe gehörige Vorrichtungen, welche an sich außerhalb des von dem Fabrikleiter betriebenen Gewerbes liegen, unberufenerweise selbst ausführt oder im einzelnen anordnet, und hierbei durch Fahrlässigkeit Körperverletzungen verursacht, eine mit Übertretung einer Gewerbspflicht begangene Körperverletzung gefunden werden?
!Y!St.G.B. §§. 61. 230 Abs. 2. 232 Abs. 1.
!Y!Gew.O. §. 120.
34. Ist die Entwendung von Weinbergpfählen in Bayern als Felddiebstahl oder als gemeiner Diebstahl zu bestrafen?
!Y!St.G.B. §. 242.
!Y!Bayr. Polizeistrafgesetzbuch vom 26. Dezember 1871 Art. 112 (Bayr. Gesetzbl. S. 9).
35. 1. Genügt zur Begründung der Annahme, daß jemand "wissentlich" gesundheitsschädliches Fleisch in den Verkehr gebracht habe, die Feststellung, daß er wisse, dasselbe rühre von einem kranken Tiere her?
2. Genügt die Möglichkeit, daß Personen, welche nach dem Genusse derartigen Fleisches von seiner Herkunft hören, aus Ekel an ihrer Gesundheit geschädigt werden können, um das Fleisch als ein Nahrungsmittel anzusehen, welches die menschliche Gesundheit zu schädigen geeignet ist?
!Y!Gesetz vom 14. Mai 1879 betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln 2c §. 12 Ziff. 1 (R.G.Bl. S. 145).
36. 1. Welchen Einfluß hat die gemäß §. 246 St.P.O. angeordnete Entfernung eines Angeklagten aus dem Sitzungszimmer auf die Ausübung ihm zustehender prozessualer Rechte?
2. Muß, wenn während der zeitweisen Abwesenheit des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer die Ausschließung der Öffentlichkeit der Verhandlung beantragt wird, der Angeklagte in das Sitzungszimmer zurückgeführt und über den Antrag gehört werden?
!Y!St.P.O. §. 246.
!Y!G.V.G. (in der Fassung des Gesetzes vom 5. April 1888) §. 175.
37. Darf die Rechtsvermutung, vermöge deren der Redakteur einer periodischen Druckschrift als Thäter zu behandeln ist, dazu verwertet werden, bei der Auslegung mehrdeutiger Redewendungen in einem Artikel der fraglichen Druckschrift behufs Herstellung des Thatbestandes der Beleidigung den beleidigenden Vorsatz zu ergänzen?
!Y!Preßgesetz v. 7. Mai 1874 §§. 20. 21 (R.G.Bl. S. 65).
!Y!St.G.B. §§. 185. 186. 59.
38. Kann die Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, im §. 272 St.G.B.'s darin gefunden werden, daß der Thäter das Vergehen gegen den §. 271 St.G.B.'s für eine zugesagte oder gewährte Belohnung begeht?
!Y!St.G.B. §§. 271. 272. 49 a.