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Aktenzeichen 2131/88

Datum 02.10.1888

Leitsatz 36. 1. Welchen Einfluß hat die gemäß §. 246 St.P.O. angeordnete Entfernung eines Angeklagten aus dem Sitzungszimmer auf die Ausübung ihm zustehender prozessualer Rechte? 2. Muß, wenn während der zeitweisen Abwesenheit des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer die Ausschließung der Öffentlichkeit der Verhandlung beantragt wird, der Angeklagte in das Sitzungszimmer zurückgeführt und über den Antrag gehört werden? !Y!St.P.O. §. 246. !Y!G.V.G. (in der Fassung des Gesetzes vom 5. April 1888) §. 175.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF240138

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