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Aktenzeichen 1676/88

Datum 01.10.1888

Leitsatz 35. 1. Genügt zur Begründung der Annahme, daß jemand "wissentlich" gesundheitsschädliches Fleisch in den Verkehr gebracht habe, die Feststellung, daß er wisse, dasselbe rühre von einem kranken Tiere her? 2. Genügt die Möglichkeit, daß Personen, welche nach dem Genusse derartigen Fleisches von seiner Herkunft hören, aus Ekel an ihrer Gesundheit geschädigt werden können, um das Fleisch als ein Nahrungsmittel anzusehen, welches die menschliche Gesundheit zu schädigen geeignet ist? !Y!Gesetz vom 14. Mai 1879 betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln 2c §. 12 Ziff. 1 (R.G.Bl. S. 145).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF230135

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